Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Auftragsannahme behalten wir uns in jedem Fall vor. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet.

2. Alle bei uns telefonisch oder schriftlich eingehenden Aufträge sind erst dann für uns rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Sollte unsere Bestätigung in irgendeinem Punkte von der Bestellung abweichen, so ist uns sofort Mitteilung zu machen, andernfalls ´die Lieferung nach unseren Angaben erfolgt.

Die von uns angegebenen Lieferfristen sind in etwa verbindlich und gelten vom Tage der Bestätigung an gerechnet.

Unvorhergesehene Ereignisse bei uns, unserem Lieferanten, wie z.B. im Falle höherer Gewalt, Streik, Schwierigkeiten in der Beschaffung Rohstoffe, behördlichen Verfügungen etc., binden uns nicht an die Lieferzeit, und in solchen Fällen sind wir berechtigt, von dem Auftrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl Teillieferungen durchzuführen.

Schadenersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung oder Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer sind ausgeschlossen.

3. Es wird keine zeitliche Garantie für Dichtungen übernommen.

Für Kompensatoren, Dichtungen und Edelstahl -Lamellen gilt die Gewährleistung nur innerhalb der mit dem Käufer vereinbarten Frist. Kosten für die Montage De- und /oder Remontage werden von uns nicht übernommen. Für Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung.

4. Bei Rechnungsbeträgen unter € 50,- wird ein Mindermengenzuschlag berechnet.

Alle Preise verstehen sich in € netto, ohne Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind – wenn nicht andere Bedingungen vereinbart werden – zahlbar mit 2% Skonto innerhalb 10 Tagen, netto ohne Abzug spätestens innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Rechnungsbeträge unter € 50,- sind sofort netto fällig. Abweichungen von diesen Zahlungsbedingungen behalten wir uns von Fall zu Fall, auch nach erfolgter Auftragsbestätigung vor. Bei späterer Zahlung berechnen wir die Zinsen, die uns von den Banken berechnet werden.

Schecks und Wechsel werden von uns nur unter üblichem Vorbehalt angenommen. Wechsel müssen diskontierfähig domiziliert sein, und die Diskontspesen gehen in jedem Fall in vollem Umfang zu Lasten des Einreichers. Für rechtzeitige Vorzeigung und Protestaufnahme bei Wechseln und Schecks übernehmen wir keine Verbindlichkeit. Alle Aufträge werden unter der Voraussetzung der vollen Zahlungsfähigkeit des Bestellers angenommen und ausgeführt.

5. Sachlich und örtlich ist für alle sich aus dem Geschäft ergebenden Rechte und Pflichten Mülheim bzw. das Amtsgericht Mülheim zuständig.

6. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Begleichung aller unserer Rechnungen und sonstiger Förderungen sowie Einlösung hereingereichter Wechsel und Schecks unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Waren weiterzuveräußern, zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Die sich aus diesen Weiterveräußerungen ergebenden Forderungen gelten in Höhe des Anteils unserer Ware mit Annahme unserer Lieferung automatisch an uns abgetreten.

Der Käufer hat das Recht, den Erlös für seine Lieferung aus unseren Waren einzuziehen, doch ist er verpflichtet, diese Beträge an uns abzuführen, wenn uns soweit Forderungen aus unseren Lieferungen fällig sind oder fällig werden. Von Pfändungen Dritter an unserem Eigentum sind wir sofort zu unterrichten.

7. Etwa sich ergebende Beanstandungen an unseren Lieferungen sind innerhalb von 8 Tagen nach eintreffen der Ware schriftlich bei uns anzuzeigen. Falls uns ein Verschulden trifft, behalten wir uns vor, entweder kostenlosen Ersatz durch Lieferung vertragsgemäßer Ware zu erstellen oder wahlweise für die zurückgesandten Teile Gutschriften in Höhe des Rechnungswertes zu erteilen, sofern die zurückgesandte Ware nicht beschädigt ist. Alle weiteren Ansprüche aus mangelhafter Lieferung, insbesondere Folgeschäden sind ausgeschlossen.

8. Alle Lieferungen verstehen sich unfrei ab Werk und erfolgen auf Gefahr des Empfängers, selbst bei Frankolieferungen. Beschädigungen und Verluste, die die Ware auf dem Versendungswege erleidet, verpflichten uns nicht zum Schadenersatz. Verpackungsmaterial geringfügigen Wertes wird von uns zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Kisten und Verschläge werden ebenfalls zum Selbstkostenpreis berechnet, jedoch bei frachtfreier Zurücksendung in einwandfreiem Zustand bis zu 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben.

9. Wir sind berechtigt, von allen Lieferverpflichtungen zurückzutreten, wenn

1. der Kunde mit Zahlungen aus früheren Lieferungen in Rückstand gerät,

2. die Bonität des Kunden in Zweifel gestellt werden kann.

Für noch nicht ausgeführte Aufträge können wir eine Anzahlung bzw. Vorauszahlung in von uns festzulegender Höhe verlangen.

Sollte der Kunde mit diesen Voraussetzungen nicht einverstanden sein, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und alle Kosten in Rechnung zu stellen.

Wir behalten uns vor, die uns bis dahin entstandenen Kosten weiter zu berechnen.

10. Sollten einzelne Punkte unserer Bedingungen ungültig werden, behalten die nicht ungültig gewordenen Bedingungen jedoch ihre volle Wirksamkeit.

Steinhoff-Systemtechnik

Mülheim an der Ruhr 01.01.2023